Federalist Papers – Popular Government

Die Federalist Papers gelten als die wohl glaubwürdigste Interpreatation der amerikanischen Verfassung. Nachdem die damals umstrittene US-Verfassung am 17. September 1787 vom Konvent in Philadelphia verabschiedet worden war, entbrannte ein heftiger publizistischer Kampf zwischen Verfassungsbefürwortern und Gegnern der Verfassung. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand die Frage, wie groß eine Republik sein dürfe.

Unter dem Pseudonym “Publius” verfassten die drei selbst ernannten Föderalisten Alexander Hamilton, John Jay und James Madison zwischen Oktober 1787 und August 1788 85 politiktheoretische Artikel  in den New Yorker Zeitungen “The Independent Journal” und “The New York Packet”, in denen sie die junge Konstitution verteidigen. In den als Federalist Papers bekannten Streitschriften sprechen sie sich für die Notwendigkeit einer bundesstaatlichen Ordnung aus, bei der die Gliedstaaten zwar zu einem Staat zusammengefügt werden, sie aber dennoch als eigenständige Bundesstaaten bestehen bleiben.

Mit dem Bundesstaatsprinzip, der Errichtung einer Zwei-Ebenen-Staatlichkeit, betraten die Föderalisten Neuland, denn weder in der realen Welt noch in der politischen Ideengeschichte war der Gedanke einer republikanischen Herrschaftsform vorzufinden. Eines der wichtigsten Anliegen der Verfassungs-Apologeten war es, dafür Sorge zu tragen, die Wirkung gemeinwohlfeindlicher Interessen, sogenannter “factions”, einzudämmen. Die Föderalisten konstatierten, dass der Mensch von Leidenschaften gelenkt werde und diese in einem irrationalen und verführbaren Volkswillen münden können:

When a majority is included in a faction, the form of popular government, on the other hand, enables it to sacrifice to its ruling passion or interest both the public good and the rights of other citizens. To secure the public good and private rights against the danger of such a faction, and at the same time to preserve the spirit and the form of popular government, is then the great object to which our inquiries are directed. (No. 10)

Um Minderheiten ein Maß an Sicherheit für ihre Rechte zu garantieren, seien institutionelle Vorkehrungen erforderlich, die den gesellschaftlichen Pluralismus fördern. Die Größe der Bundesgewalt spiele dabei eine signifikante Rolle für das freiheitliche Gemeinwesen, weil die Vielfalt an Meinungen und Interessen politische Mehrheitsbildungen und den Missbrauch von Mehrheiten erschwerten. Da die  menschliche Natur als Entstehungsursache von “factions” nur um den Preis der  Unterdrückung oder gar der Abschaffung individueller Freiheiten bereinigt werden könne, plädierten die Föderalisten daher für die Symptomtherapie. Die Wirkung von “factions” sollte durch die Wahl von Volksvertretern begrenz werden – mit der Absicht, den “deliberative[n] Sinn der Gemeinschaft und nicht die Laune des Tages regieren” zu lassen:

The inference to which we are brought is, that the CAUSES of faction cannot be removed, and that relief is only to be sought in the means of controlling its EFFECTS. (No. 10)

Eine weitere Säule im politischen Denken der Wegbereiter der neuen, verfassungsrechtlichen Ordnung war das Prinzip der Gewaltenteilung und der “checks and balances” zur Beschränkung von politischer Machtkonzentration. Die Bundesgewalt sollte mit eigenen Gesetzgebungs-, Exekutiv- und Rechtssprechungsbefugnissen ausgestattet sein, ohne dabei die Staatlichkeit der Gliedstaaten in Frage zu stellen. Die Gewalten auf föderaler und bundesstaatlicher Ebene sollten sich nicht nur gegenseitig, sondern auch untereinander kontrollieren:

In order to lay a due foundation for that separate and distinct exercise of the different powers of government, which to a certain extent is admitted on all hands to be essential to the preservation of liberty, it is evident that each department should have a will of its own; and consequently should be so constituted that the members of each should have as little agency as possible in the appointment of the members of the others. (No. 51)

Den Föderalisten gelang es argumentativ, einen freien und handlungsfähigen Staat auf der einen und das Prinzip der Volkssouveränität auf der anderen Seite zusammenzuführen. Es war ihr Verdienst, die Bevölkerung von dem Konzept des “popular government” überzeugt zu haben, das direkte Demokratie und Republik vereinbarte. Die Überlegung einer horizontalen und vertikalen Gewaltenteilung, aber vor allem die Idee, das Volk als höchste Quelle der Legitimität ins politische System zu implementieren, machten die liberal-repräsentative Republik zum Präzedenzfall im 18. Jahrhundert und läuteten zugleich das Zeitalter der weltweit ersten und damit ältesten Demokratie ein.

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