John Locke gilt als einer der bedeutendsten englischen Philosophen und wird von vielen als Pionier des liberalen politischen Denkens der Neuzeit betrachtet. 1632 in einem Dorf nahe Bristol geboren, entstammte er einer wohlsituierten Familie, die seine finanzielle Unabhängigkeit im weiteren Leben garantierte. Nach seinem Abschluss an der renommierten Westminster School in London studierte er Naturwissenschaften und Medizin an der University of Oxford, wo er sich nach seiner Promotion der Lehre widmete. Prägende Jahre für Locke war vor allem seine Tätigkeit als Arzt und politischer Berater des Earl of Shaftesbury.
Wegen seiner kritischen Haltung an der Stuart-Dynastie verbrachte Locke bis zur Glorious Revolution 1688 fünf Jahre seiner Zeit im holländischen Exil. Mit dem Umsturz des königlichen Absolutismus in England kehrte er dann in seine Heimat zurück und veröffentlichte 1690 unter anonymen Namen sein Hauptwerk “Two Treatises on Government” (Zwei Abhandlungen über die Regierung). Während er sich in seiner ersten Abhandlung äußerst kritisch mit seinem Widersacher und Vertreter des Gottesgnadentums Sir Robert Filmer auseinandersetzt, befasst er sich in der zweiten Abhandlung mit dem wahren Ursprung, der Reichweite und dem Zweck der staatlichen Regierung.
Mit Bezug auf die Bibel argumentiert Locke, dass im Naturzustand das Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum gottgegeben sei und alle von Menschen formulierten Gesetze den Naturgesetzen untergeordnet seien. Ein besonderes Augenmerk legt Locke dabei auf das individuelle Eigentumsrecht. Demnach seien alle Menschen vor Gott gleich und die Erde Eigentum aller Menschen und nicht nur das des Königs. Und weil Privateigentum auf Arbeit beruhe, habe jeder Mensch das Recht auf den Erwerb von Eigentum:
Though the earth, and all inferior creatures, be common to all men, yet every man has a property in his own person: this no body has any right to but himself. The labour of his body, and the work of his hands, we may say, are properly his. Whatsoever then he removes out of the state that nature hath provided, and left it in, he hath mixed his labour with, and joined to it something that is his own, and thereby makes it his property. It being by him removed from the common state nature hath placed it in, it hath by this labour something annexed to it, that excludes the common right of other men: for this labour being the unquestionable property of the labourer, no man but he can have a right to what that is once joined to, at least where there is enough, and as good, left in common for others.
Da im Naturzustand durch das Fehlen einer objektiven Schiedsinstanz die Naturgesetze in eigener Sache ausgelegt werden können, bestehe ein Zustand von allgemeiner Rechtsunsicherheit. Deshalb bedürfe es eines Gesellschaftsvertrages, bei dem alle Individuen ihr Recht, die Naturgesetze selbst auszulegen, und ihr Recht zu strafen, abgeben müssen. Freiheit könne der Mensch nur erlangen, wenn er frei von Gewissenszwang, Staatsterror und der Gewalt anderer sei:
[...] where there is no law, there is no freedom: for liberty is, to be free from restraint and violence from others; which cannot be, where there is no law: but freedom is not, as we are told, a liberty for every man to do what he lists: (for who could be free, when every other man’s humour might domineer over him?) but a liberty to dispose, and order as he lists, his person, actions, possessions, and his whole property, within the allowance of those laws under which he is, and therein not to be subject to the arbitrary will of another, but freely follow his own.
Nach Locke liegt der Zweck der politischen Gemeinschaft vordergründig darin, die Rechte des Einzelnen zu schützen. Um eine Willkürherrschaft zu vermeiden, begründet er mit der Exekutive und der Legislative das Prinzip der dualistischen Gewaltenteilung. Die gesetzgebende Gewalt sei dabei als die zentrale politische Kraft definiert, während der Exekutive die Aufgabe zukomme, Verstöße gegen das Naturgesetz zu ahnden. Die Machtherrschaft eines Despoten sieht Locke als illegitim an, da dieser zum einen nicht fähig sei, neutral zu urteilen und ferner keine Gewaltenteilung zuließe. Ebenso sei ein Missbrauch durch die Legislative als ein Vertrauensbruch zu werten: Sollte die Legislativgewalt den Willen der Bürger missachten, hätte jeder Einzelne ein Recht auf Widerstand:
[...] there remains still in the people a supreme power to remove or alter the legislative, when they find the legislative act contrary to the trust reposed in them: for all power given with trust for the attaining an end, being limited by that end, whenever that end is manifestly neglected, or opposed, the trust must necessarily be forfeited, and the power devolve into the hands of those that gave it, who may place it anew where they shall think best for their safety and security.
Mit seiner Vertragstheorie stellt Locke den Gegenentwurf zu seinem Landsmann Thomas Hobbes dar, der der Regierung einen grenzlosen Machtanspruch beimisst und dem Individuum kein Recht auf Widerstand einräumt. Lockes philosophische Schriften im Dienste des Zeitalters der Aufklärung hatten maßgeblichen Einfluss auf sämtliche liberale Strömungen im 17. und 18. Jahrhundert und insbesondere auf die Konstituierung der amerikanische Unabhängigkeitserklärung.